BRRD: Rat und Parlament einigen sich

„Der Kompromiss der Trilog-Verhandlungen kann getrost unter dem Aspekt ‚stets bemüht‘ abgehakt werden. Wir werden dem Kompromissvorschlag im Parlament nicht zustimmen,“ kommentiert der Europaabgeordnete Martin Schirdewan (DIE LINKE) den Ausgang der Verhandlungen* zwischen Europäischen Parlament und Rat zur Änderung der Banken Abwicklungsrichtlinie (engl. BRRD – Bank Resolution and Recovery Directive).

 Schirdewan, Schattenberichterstatter der EP-Linksfraktion GUE/NGL zur BRRD, weiter: „Im Krisenfall werden am Ende wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Kosten für die Misswirtschaft der Banken und Investmenthäuser übernehmen dürfen. Der Stabilität des Finanzsystems und der Wirtschaft hätte man einen wahren Dienst erwiesen, hätte man endlich das Kredit- und Einlagengeschäft vom risikoreichen Investmentbanking getrennt. Harte, hohe und simple Eigenkapitalquoten sowie die Eindämmung des Schattenbankensektors wären darüber hinaus der bessere Weg gewesen um zu gewährleisten, dass Banken im Krisenfall auch die Zeche zahlen können.“

 „Der Text wird den Erwartungen an gewissen Stellen auch weiterhin nicht gerecht. So bleiben die großzügigen Übergangsfristen zur Erfüllung der vorgesehenen Kapitalvorschriften bestehen. Dabei sollte man Banken gerade jetzt in der wirtschaftlich guten Lage dazu drängen, die vorgeschriebenen Puffer aufzubauen. Stattdessen greift man die Geldhäuser mit Samthandschuhen an. Auch die Definition, welche Verbindlichkeiten im Ernstfall als haftungsfähig gelten, ist weiterhin zu kulant. Dadurch droht rechtliche Unsicherheit bei der Abwicklung, da der ‚No Creditor Worse Off‘ Grundsatz verletzt werden könnte. Meine Fraktion trat daher auch für die vollständige Nachrangigkeit der haftungsfähigen Schuldtitel ein.“

 „Allerdings wurden in den interinstitutionellen Trilog-Verhandlungen zumindest manche problematischen Stellen der ursprünglichen Parlamentsposition in bestimmtem Umfang entschärft: Die Höhe der zu haltenden haftungsfähigen Schuldtitel wurde im Gegensatz zum Parlamentstext wieder erhöht. Gleichzeitig konnte man sich darauf einigen, den Anwendungsbereich der Abwicklungsrichtlinie bezüglich des Haltens von haftungsfähigen Schuldtiteln auszudehnen. Auch ist man wieder davon abgerückt, die Möglichkeiten der Abwicklungsbehörden, bankenspezifische Anforderungen aufzustellen, zu beschneiden.“

 

* Das Ergebnis der Verhandlungen muss nun noch vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommen werden. Der Rat möchte beim kommenden ECOFIN am 4. Dezember dem Ergebnis zustimmen.